HinweisBevölkerungsschutz (MoWaS) · seit 12.10. 17:33 Uhr
Trinkwasserversorgung - Böbrach
Böbrach
Beschreibung und Verhaltenshinweise
"Es folgt eine wichtige Information der Gemeindeverwaltung Böbrach In der Gemeinde Böbrach ist die Trinkwasserqualität beeinträchtigt, ausgenommen Auerkiel. Kochen Sie bis auf weiteres ihr Trinkwasser ab. - Informieren Sie auch vorsorglich ihre Nachbarn und leisten Sie bei Bedarf Hilfe. Weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter [www.boebrach.de] oder unter [09923801000]. "
Was tun? Trinken Sie kein Leitungswasser. Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden. Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche. Informieren Sie Ihre Nachbarn. Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
HinweisBevölkerungsschutz (MoWaS) · seit 21.10. 02:02 Uhr
Anscheinsgefahr - Rauchwolke und Geruchsbelästigung - Duisburg-[Stadtteil]
Duisburg-[Stadtteil]
Beschreibung und Verhaltenshinweise
In Duisburg-Buchholz ist es zu einem Brand mit einer starken Rauchentwicklung gekommen. Die Rauchwolke die von diesem Brand ausgeht, zieht über das Duisburger Stadtgebiet. Zurzeit geht keine Gefährdung von der Rauchentwicklung aus. Allerdings kann eine Geruchsbelästigung wahrgenommen werden.
Was tun? Schließen Sie vorsorglich Fenster und Türen.
HinweisBevölkerungsschutz (MoWaS) · seit 04.09. 13:05 Uhr · ohne Ablaufdatum, von der Behörde noch nicht aufgehoben
1. AKTUALISIERUNG: Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers - Chlorung - Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch - Gde. ReSi
Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch - Gde. ReSi
Beschreibung und Verhaltenshinweise
UPDATE zur Pressemitteilung vom 01.09.2026 04.09.2026 | Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers Schutzchlorung für den Ortsteil Hemmersdorf der Gemeinde Rehlingen Siersburg aufgehoben Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt. Für den Ortsteil Hemmersdorf konnte eine Beeinträchtigung des Trinkwassers durch eine Nachprobe ausgeschlossen werden: Für den Ortsteil Hemmersdorf sind daher alle Maßnahmen aufgehoben. Auch nach Aufhebung der Schutzchlorung kann das Trinkwasser noch einige Tage weiterhin leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus – das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden. Für die Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch bleibt die Schutzchlorung bestehen. Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind eingeleitet. Unter anderem werden engmaschige bakteriologische Kontrollen durchgeführt. Für Rückfragen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer: 06835 501933 ******************************************************************************************************************** Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt. Es sind nur die genannten Ortsteile betroffen! Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind eingeleitet. Unter anderem werden engmaschige bakteriologische Kontrollen durchgeführt. In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Saarlouis wurde, gemäß dem bestehenden Maßnahmenplan nach Trinkwasserverordnung, eine Schutzchlorung angeordnet. Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus – das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden. Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung mit abgepacktem Wasser zubereitet werden. Da weiterhin – u. a. in den Nachtstunden – Spülvorgänge im Netz stattfinden mit dem Auftreten von Trübung im Trinkwasser gerechnet werden. Die Trübung des Trinkwassers ist gesundheitlich unbedenklich. Es erfolgt eine erneute Information an die Bevölkerung, sobald die vorsorgliche Schutzchlorung beendet wird. Für Rückfragen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer: 06835 501933
Was tun? Informieren Sie sich, zum Beispiel im Radio. - Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus – das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden. - Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung mit abgepacktem Wasser zubereitet werden.
HinweisBevölkerungsschutz (MoWaS) · seit 21.10. 02:13 Uhr
Feuerwehreinsatz - Norderstedt
Norderstedt
Beschreibung und Verhaltenshinweise
Die örtliche Gefahrenabwehr der Stadt Norderstedt gibt bekannt: In Norderstedt, Kreis Segeberg, kommt es in der Straße Europaallee derzeit zu einem Feuerwehreinsatz. Die Bevölkerung wird gebeten im Warnbereich Fenster und Türen geschlossen zu halten sowie Lüftungs- und Klimaanlagen abzuschalten! i.A. Kooperative Regionalleitstelle West 25337 Elmshorn
Was tun? Meiden Sie das betroffene Gebiet. Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab. Betreten Sie keine verqualmten Räume. Dort können sich tödliche Gase bilden. Halten Sie sämtliche Zugangswege zur Brandstelle frei. Informieren Sie Ihre Nachbarn. Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte. Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
schwere GefahrKATWARN · seit 18.10. 15:49 Uhr
Werra-Meißner-Kreis meldet: Aktualisierung für Warnung Trinkwasserunfall. Gültig ab 18.10.2026, 15:47.
Hessisch Lichtenau
Beschreibung und Verhaltenshinweise
UPDATE: Dringende Warnung der Stadt Hessisch-Lichtenau! Trinkwasser muss in mehreren Stadtteilen ab sofort abgekocht werden. Trinkwasser durch coliforme Bakterien und E.Coli verunreinigt. Betroffen sind die Kernstadt Hessisch-Lichtenau, Quentel, Fürstenhagen, Hirschhagen, Föhren, Friedrichsbrück, Walburg und Velmeden. Das Wasser darf bis zur Aufhebung dieser Vorsichtsmaßnahme nicht unbehandelt getrunken werden. Das Wasser sollte mindestens drei Minuten sprudelnd gekochen werden und anschließend abkühlen. Für die Zubereitung von Getränken und Speisen, zum Zähneputzen sowie zum Waschen von Lebensmitteln ist ausschließlich zuvor sprudelnd abgekochtes Wasser zu verwenden. Auch für Säuglinge, Kleinkinder und Personen mit geschwächtem Immunsystem ist besondere Vorsicht geboten. Die Stadt Hessisch-Lichtenau steht in engem Austausch mit den zuständigen Stellen und wird über die weitere Entwicklung sowie die Aufhebung der Abkochanordnung informieren. Die Stadt bittet alle Bürgerinnen und Bürger, diese Warnung ernst zu nehmen und auch Nachbarn, Angehörige und weitere betroffene Personen über die notwendige Vorsichtsmaßnahme zu informieren. Erreichbarkeit der Stadtverwaltung Hessisch-Lichtenau ab 19.10.2026 08:00 Uhr unter 05602-807-100 oder info@hessisch-lichtenau.de